Verhütungsmittelfonds

Kostenübernahme von Verhütungsmitteln

Informieren Sie sich!

Hinweis Stand 07.01.2025:
Die Kostenübernahme ist bis auf Weiteres nicht möglich!

 

Zielsetzung

Durch die Gewährung finanzieller Unterstützung bei der Verhütung können ungewollte oder ungeplante Schwangerschaften vermieden werden.
 

Was wird bezuschußt?

Folgende Verhütungsmittel werden bezuschußt: Hormonspirale, Kupferspirale/Kupferkette, Pille, Diaphragma, Dreimonatsspritze, Hormonimplantat, Vaginalring und Verhütungspflaster.
 

Kostenübernahme für Verhütungsmittel

Personen, die älter als 22 Jahre sind, müssen Verhütungsmittel selbst bezahlen. Krankenkassen übernehmen die Kosten nicht. Wer Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhält, kann einen Antrag auf ärztlich verordnete Verhütungsmittel bei uns stellen. Der Rheingau-Taunus-Kreis unterstützt mit einer freiwilligen Kostenübernahme. Wenden Sie sich gern mit Ihren Fragen an uns.

 

 

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