Schwangerschaftskonflikt

 

Schwangerschaftskonfliktberatung als Pflichtberatung vor dem Schwangerschaftsabbruch

Sie sind ungeplant schwanger und ziehen einen Schwangerschaftsabbruch in Erwägung?

Gut zu wissen ist:

Ein Beratungsgespräch ist erforderlich. Im Gespräch erhalten sie in jedem Fall von uns auf Wunsch eine Beratungsbescheinigung. Drei Tage später ist der früheste Zeitpunkt für einen Schwangerschaftsabbruch. Im Beratungsgespräch erhalten sie Adressen von Ärzten und Ärztinnen, die in Wiesbaden sowie Umgebung Schwangerschaftsabbrüche durchführen, Informationen über Methoden des Abbruchs und zur möglichen Kostenübernahme. Es ist möglich, dass sie schon vor der Schwangerschaftskonfliktberatung Kontakt mit einer gesetzlichen Krankenkasse aufnehmen. Diese beantragt mit Ihnen die Kosten beim überörtlichen Träger, welche, je nach Einkommen, vom Bundesland in dem sie polizeilich gemeldet sind, übernommen werden können. Ein Besuch beim Gynäkologen oder bei der Gynäkologin zum Feststellen der Schwangerschaft und Schwangerschaftswoche ist vor dem Abbruch erforderlich. Der medikamentöse Schwangerschaftsabbruch ist rechtlich bis maximal zum 63. Tag nach dem ersten Tag der letzten Regel möglich, der operative Abbruch bis zur 12. Schwangerschaftswoche nach Befruchtung bzw. zur 14. Schwangerschaftswoche nach der letzten Periode. Das Beratungsgespräch können sie auch wahrnehmen, wenn sie noch nicht beim Frauenarzt oder der Frauenärztin waren. Es gibt keine festgelegte Reihenfolge für die Wege zur Beratung, der Kostenklärung und dem Besuch zum Gynäkologen oder zur Gynäkologin. Entscheidend ist, dass der Schwangerschaftsabbruch frühestens drei Tage nach dem Beratungsgespräch möglich ist und dass die Kostenfrage am Tag es Abbruchs geklärt sein muss.

 

Als staatlich anerkannte Beratungsstelle sind wir berechtigt, Ihnen nach einem Schwangerschaftskonfliktgespräch einen Beratungsnachweis gemäß § 219 StGB auszustellen.

 

Eine Schwangerschaft ist im Leben einer Frau ein tiefgreifendes Ereignis.
Eine Schwangerschaft kann aber auch Unsicherheiten auslösen. Sie ruft Veränderung hervor und kann zu einem persönlichen Konflikt werden. Wenn Sie innerhalb der ersten zwölf Wochen überlegen, Ihre Schwangerschaft abzubrechen, sind Sie gesetzlich verpflichtet, eine staatlich anerkannte Konfliktberatungsstelle wie donum vitae aufzusuchen.

Wir nehmen uns Zeit für Sie,

  • wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Sie sich für oder gegen das Austragen der Schwangerschaft entscheiden sollen ...

  • um eine eigenverantwortliche Entscheidung zu treffen,
    wenn Sie in Ihrer Partnerschaft oder mit der Familie unterschiedlicher Meinung sind,
    wenn Sie sich mit Ihrer Schwangerschaft alleine fühlen,
    wenn Ihre berufliche Situation gefährdet ist,
    wenn Sie sich im Moment ein Kind nicht zutrauen.

  • Wir sprechen mit Ihnen über medizinische, rechtliche und ethische Fragen,
    auch wenn Sie Informationen benötigen zu finanziellen und praktischen Hilfen.

Wir sind auch nach einem Schwangerschaftsabbruch für Sie da!

Sie können sich auf Wunsch auch ohne Nennung Ihres Namens anonym beraten lassen.  Bitte teilen Sie Ihren Wunsch, vor der Beraterin anonym zu bleiben, bei der Terminvereinbarung mit.

 

>Nehmen Sie mit uns Kontakt auf

 

 

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