Hilfen der Bundesstiftung

Die 'Bundesstiftung Mutter und Kind' hilft seit 1984 schwangeren Frauen in Notlagen.

Eine Notlage liegt vor, wenn ihre Einkünfte den finanziellen Bedarf für Schwangerschaft, Geburt sowie Pflege und Erziehung des Kleinkindes nicht decken und andere staatliche Leistungen nicht rechtzeitig oder ausreichend zur Verfügung stehen.
Die Mittel der Stiftung werden z.B. für die Erstausstattung des Kindes, die Weiterführung des Haushaltes, die Wohnung und Einrichtung sowie die Betreuung des Kleinkindes gewährt. Die Zuschüsse werden nicht als Einkommen auf das Arbeitslosengeld II, die Sozialhilfe und andere Sozialleistungen angerechnet.

Es besteht kein Rechtsanspruch auf Unterstützung durch Mittel der Bundesstiftung. Werden Stiftungsmittel gewährt, dürfen diese nicht gepfändet oder auf Sozialleistungen angerechnet werden.

Bitte rufen Sie uns an unter der Tel. 0611 2 05 68 06 oder nehmen Sie Verbindung per Kontaktformular zu uns auf.
Wir vereinbaren einen persönlichen Gesprächstermin mit Ihnen, und sagen Ihnen, welche benötigten Unterlagen zur Beantragung von Zuschüssen Sie mitbringen.

Hinweis: Nur in Ausnahmefällen können Anträge per Telefon oder E-Mail gestellt werden.

Sie finden diese und weitere Informationen unter www.bundesstiftung-mutter-kind.de

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