Zielsetzung
Durch die Gewährung finanzieller Unterstützung bei der Verhütung können ungewollte oder ungeplante Schwangerschaften vermieden werden.
Was wird bezuschußt?
Folgende Verhütungsmittel werden bezuschußt: Hormonspirale, Kupferspirale/Kupferkette, Pille, Diaphragma, Dreimonatsspritze, Hormonimplantat, Vaginalring und Verhütungspflaster.
Kostenübernahme für Verhütungsmittel
Personen, die älter als 22 Jahre sind, müssen Verhütungsmittel selbst bezahlen. Krankenkassen übernehmen die Kosten nicht. Wer Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe u.a. Leistungen erhält, um seinen Lebensunterhalt zu sichern, kann sich ärztlich verordnete Verhütungsmittel nicht leisten. Der Rheingau-Taunus-Kreis unterstützt daher mit einer freiwilligen Kostenübernahme. Wenden Sie sich gern mit Ihren Fragen an uns.
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