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Schreiben des „Runden Tisches NIPT als Kassenleistung“

donum vitae fordert mit einem breiten Bündnis die erneute Beratung im Bundestag zum Bluttest auf Down-Syndrom

© Pixabay

Mit einem Bündnis aus medizinischen Verbänden und Fachgesellschaften, Hebammen-, Wohlfahrts- und Beratungsverbänden, kirchlichen Institutionen, Behinderten- (selbsthilfe-)verbänden und weiteren Unterstützern fordert donum vitae e.V. die Abgeordneten des Deutschen Bundestags auf, über die Rahmenbedingungen für die Kassenfinanzierung des Bluttests auf Trisomien erneut zu beraten. Der nicht invasive Pränataltest (NIPT) steht kurz vor seiner Zulassung als Kassenleistung. Der „Runde Tisch NIPT als Kassenleistung“ befürchtet eine häufige Anwendung der Untersuchung, die faktisch einer Reihenuntersuchung gleichkäme.

Beratung vor, während und nach Pränataltests
„Ein Test auf Trisomie 21 ist keine gute Antwort auf die Sorgen und Zukunftsängste einer schwangeren Frau“, so Angelika Knoll, stellvertretende Bundesvorsitzende von donum vitae. „Wir nehmen in der aktuellen Debatte eine zunehmende Stigmatisierung von Menschen mit Trisomie 21 wahr – dies betrachten wir mit großer Sorge.“ Hier muss vor allem der Beratung eine wesentliche Rolle zukommen: „Wir sprechen uns im Sinne einer umfassend informierten Entscheidung der betroffenen Frauen für eine Stärkung der psychosozialen Beratung im Vorfeld des NIPT aus“, erklärt Angelika Knoll. Die donum vitae-Beratungsstellen unterstützen und begleiten Frauen und Paare bei Entscheidungen vor einer vorgeburtlichen Untersuchung, während der Wartezeit auf das Ergebnis und wenn die Untersuchung eine Auffälligkeit bei ihrem Kind gezeigt hat.

Der nicht invasive Pränataltest (NIPT)
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hatte 2019 beschlossen, dass nicht invasive Testverfahren auf Trisomien unter bestimmten Voraussetzungen Kassenleistung werden. Danach kommt eine Kostenübernahme auch in Betracht, um der Schwangeren – unabhängig vom Vorliegen einer Indikation – eine individuelle Auseinandersetzung mit den Trisomien 13, 18 und 21 zu ermöglichen. In einer Orientierungsdebatte 2019 hatten sich die Bundestagsabgeordneten eindeutig dazu positioniert, dass es keine Reihenuntersuchung auf Trisomie 21 (Down-Syndrom) geben dürfe. Der „Runde Tisch NIPT als Kassenleistung“ kritisiert in seinem Schreiben an die Abgeordneten neben diesem Widerspruch auch die Versicherteninformation des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG).

Der „Runde Tisch NIPT als Kassenleistung“
Der „Runde Tisch NIPT als Kassenleistung“ wurde 2019 von der Arbeitsgruppe Ethik des Berufsverbandes niedergelassener Pränatalmediziner (BVNP) e.V. (ag-ethik@donum vitaebvnpdonum vitae..de) ins Leben gerufen, um einen gemeinsamen Diskurs mit psychosozialen Beratungsinstitutionen, Berufs- und Fachverbänden, Fachgesellschaften, Hebammenverbänden und kirchlichen Institutionen zu führen, die ihren beruflichen Schwerpunkt in der Beratung und Durchführung von Pränatalmedizin haben, sowie mit Akteuren in der Gesundheitspolitik, die diese Entwicklung gesellschaftskritisch oder beruflich verfolgen.

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